Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied in einer starken Gemeinschaft!

Es gibt eine Vielzahl an Gründen und Motiven für eine Mitgliedschaft bei der Arbeiterwohlfahrt.
Menschen werden Mitglied, weil Sie Schwächeren und Menschen in Notlagen helfen wollen, unabhängig von Religion, Nationalität, Herkunft und Geschlecht. Mit einer Mitgliedschaft stärken Menschen den Verband und geben ihm gemeinsam mehr Einfluss.


Menschen werden zudem Mitglied bei der AWO, weil sie sich in diesem Verband gut aufgehoben fühlen, sie hier neue Menschen kennenlernen, mit diesen Gemeinschaft erleben und zusammen etwas für eine gute Sache tun können.


Menschen werden ebenfalls Mitglied, weil sie die Qualität der Angebote und professionellen Dienstleistungen der AWO vor Ort in den vielen Einrichtungen schätzen und diese finanziell und ideell unterstützen möchten.


Eine Mitgliedschaft bei der AWO ist auch ein Zeichen der Identifikation für unsere Mitarbeiter/innen und zeigt die Verbundenheit zum Arbeitgeber.


Die AWO sucht Menschen, die am Vereinsleben teilnehmen und die Arbeit aktiv mit gestalten wollen oder die AWO auf andere Weise fördern und unterstützen wollen.

Ihre Möglichkeiten der Mitgliedschaft

Generell können Sie unter drei Möglichkeiten wählen: Die Einzelmitgliedschaft, die Familienmitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. 

Einzelmitgliedschaft:
Als Einzelmitglied sind Sie persönlich angemeldet und können Ihren monatlichen Beitrag ab € 2,50 auswählen.


Familienmitgliedschaft:
Bei der Familienmitgliedschaft können Eltern und minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben, gleichzeitig Mitglieder werden. Der monatliche Beitrag beginnt hier ab € 4,00 für die ganze Familie.


Fördermitgliedschaft:
Bei der Fördermitgliedschaft können Sie die Arbeit der AWO mit einem monatlichen Betrag unterstützen, ohne sich aktiv in das Vereinsleben einzubringen. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Firmen, Vereine oder andere Gruppen. Sie möchten Fördermitglied werden? Dann kontaktieren Sie uns bitte direkt per E-Mail oder Telefon

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet Familienmitgliedschaft?

Die Familienmitgliedschaft kann von einem_r Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beide Erziehungsberechtigten können das satzungsmäßig geregelte Wahlrecht in der AWO ausüben. Minderjährige Kinder sind dabei vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sobald minderjährige Kinder die Volljährigkeit erreichen, müssen sie eine eigene und beitragspflichtige Einzelmitgliedschaft bei der AWO oder dem Jugendwerk der AWO abschließen. Ansonsten endet ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres. Gleiches gilt für die minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden mit einem Monatsbeitrag von mindestens 2,50 €.
Jede Familie erhält zum Nachweis ein Mitgliedsbuch.

Wo werde ich Mitglied?

Sinnvoll ist es in dem Ihnen am nächsten gelegenen AWO Ortsverein Mitglied zu werden, da das Engagement im Verein wie zum Beispiel Mitgliedertreffen, Ausübung eines Ehrenamts, etc. so am besten vereinbar sind. Geben Sie in Ihrem Antrag nichts gesondert an, werden Sie automatisch Mitglied im nahe gelegensten Verein. Sie können jedoch auch einen Wunschverein angeben.

Wie lange läuft die Mitgliedschaft und welche Kündigungsfrist gibt es?

Eine Mitgliedschaft hat keine Mindestlaufzeit und kann in der Regel monatlich gekündigt werden. Hierzu senden Sie bitte eine schriftliche Kündigung an den AWO Verein, bei dem Sie Mitglied sind.

Kann man vom Mitgliedsbeitrag freigestellt werden?

Senioren_innen in Pflegeheimen der AWO können beitragsfrei gestellt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre Mitglied der AWO sind. Fragen Sie hierzu Ihren Ortsverein.
Jugendwerkler_innen, die im Jugendwerk einen Beitrag bezahlen, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag in der AWO. Bitte geben Sie dies in Ihrem Mitgliedsantrag an.

Wann wird der Betrag abgebucht?

Sie können wählen zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Abbuchung. Ihr SEPA-Mandat wird zum nächstmöglichen Termin ausgeführt.

Wer bucht vom Konto ab?

Den Mitgliedsbeitrag bucht der AWO Bundesverband in Berlin ab. Im Verwendungszweck findet sich ein Hinweis auf den Mitgliedsbeitrag und den Abrechnungszeitraum.

Was passiert, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht von meinem Konto eingezogen werden kann?

Sollten eine Abbuchung fehlschlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Erst nach Klärung der Gründe, ziehen wir zum nächsten Abbuchungszeitpunkt den noch ausstehenden Betrag mit ein.

Warum ist nur Lastschrift möglich?

Die Abbuchung der Beiträge übernimmt zentral der AWO Bundesverband. Er ist auch für die Verteilung der Beiträge an die jeweiligen Bezirks, - Kreis- und Ortsverbände zuständig. Aus organisatorischen Gründen ist daher die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausschließlich per Lastschrift möglich.

Wofür werden meine Daten verwendet?

Ihre Daten sind sicher. Sie werden ausschließlich für die Beantragung der Mitgliedschaft bei der AWO Bayern und AWO intern verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.