Stationäre Pflege

Stationäre Pflege

Die Pflegekasse übernimmt für die vollstationäre Versorgung in einem Seniorenzentrum für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Die Sachleistung ist für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die Betreuung im Heim bestimmt. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.


In der vollstationären Pflege kommt es für die Betroffenen nicht auf die Höhe der Leistungsbeträge an, sondern auf die Höhe des Eigenanteils, der aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

 

Die aktuellen Preise für den Aufenthalt in unserem Seniorenzentrum für den Bereich Stationäre Pflege (Pflegegrad 1-5), Kurzzeit- / Verhinderungspflege erhalten Sie bei uns.


Bei Fragen zur Finanzierung der Heimkosten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Wir beraten Sie gerne, bitte nehmen Sie Kontakt mit unserer Verwaltung unter 08541- 96 900 0 auf.