Aufgrund der 4.-17.BaylfSMV, Handlungsempfehlungen und hausinternen Schutz-und Hygienekonzept
Gültig ab 10.02.2023 bis einschließlich 07.04.2023.
Besuche Montag bis Sonntag: von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Der Besuch nach 16:00 Uhr bis max. 19:00 Uhr ist bei der Verwaltung unter den Bürozeiten von Montag bis Freitag ab 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr anzumelden. Die Besuchsdauer ist auf die festen o.g. Besuchszeiten begrenzt. Sterbebegleitung ist jederzeit möglich.
Bitte registrieren Sie sich beim Eingang selbstständig und unterzeichnen die Eigenerklärung über das negative PoC-Antigenschnelltest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Es besteht weiterhin FFP 2 Maskenpflicht für Besucher sowie die geltenden Hygieneregelungen (Händedesinfektion. Für die Beschäftigten wird die Maskenpflicht ausgesetzt.
Wir bitten Sie die Besuchsregelungen auch im Familien- und Freundeskreis weiterzugeben. Besuche sind im Zimmer erlaubt.
Der Aufenthalt in unserer Gartenanlage ist für Besucher gestattet. Bei Besuchen im Doppelzimmer kann auf die Gute Stube im Erdgeschoß ausgewichen werden. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab.
Bitte beachten Sie weiterhin: Die Gemeinschaftsräumlichkeiten (Stüberl, Speisesaal) sind nur für unsere Bewohner*innen für gemeinsame Mahlzeiten und für soziale Gruppenangebote vorgesehen.
Bitte beachten Sie weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln, sowie die Masken-Pflicht (FFP 2 Maske). Diese Regelungen gelten am gesamten Gelände des Seniorenzentrums und vor allem auf den Zimmern der Bewohner.