Einsatz von sog. Schnelltest PoC Antigentest nach der TestV und dem geforderten hauseigenen Testkonzept

Praxisanleitung Fr. Romero Barrios und Pflegedienstleitung Fr. Mertens im Einsatz

Bisher fanden drei Reihentestungen durch den Vertragsarzt des Gesundheitsamtes Passau für alle Mitarbeiter*innen des Donautals statt.

Im Rahmen der „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV 14.10.20) wurden unsererseits das geforderte individuelle Testkonzept und der Antrag auf Einsatz der PoC-Antigentests  (sog. Schnelltest) gestellt. Der Antrag wurde genehmigt für die Auslösung der Bestellung der ersten Schnelltest. Vom Landratsamt Passau erhielten wir bereits die ersten PoC Antigentests. Diese obliegt der ärztlichen Verantwortung. Die Antigen-Schnelltests sollen nur nach Angaben des Herstellers und derzeit nur von geschultem, fachlich qualifiziertem Personal durchgeführt werden dürfen. Sowohl die Probenahme, z. B. durch Abstriche im hinteren Nasen- und Rachenraum, als auch die Durchführung und Befundung des Schnelltests sind nach § 24 IfSG dem ärztlichen Aufgabenbereich zuzuordnen bzw. ärztlich zu verantworten. Antigen-Schnelltests können daher nur unter ärztlicher Leitung durchgeführt werden, welche auch über die rechtlich geforderte medizinische Qualifikation verfügt, um das Ergebnis im jeweiligen Kontext interpretieren zu können.

Die Tests können insbesondere für asymptomatische Personen, die zum besonders gefährdeten Personenkreis zählen oder mit diesen in Kontakt stehen PoC -Antigen-Tests werden mittels eines Abstrichs in der Einrichtung von eingewiesenen Pflegefachkräften durchgeführt und innerhalb von 15-20 Minuten ausgewertet. Die Testung erfolgt in Schutzausrüstung.

PoC -Antigen-Tests weisen eine Infektion allerdings nicht so zuverlässig nach wie ein PCR-Test und werden daher nur ergänzend genutzt. Daher ist bei positiven Antigen-Test-Ergebnissen eine PCR-Bestätigung erforderlich. Ein Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme. Ein Testergebnis kann negativ sein, obwohl eine Infektion bereits erfolgt ist, die Viruslast für den Nachweis aber noch nicht groß genug ist. Daher ist es unbedingt zwingend notwendig bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten. AHA + A + L Ein negativer Antigen-Test ist mithin keinesfalls mit einer fehlenden Infektiosität/Infektion gleichzusetzen. Positive Testergebnis sind meldepflichtig.

Die einschlägigen Hygienemaßnahmen sowie das hauseigene Schutzkonzept sind konsequent beizubehalten.