Besuche in der Einrichtung in den vorgesehenen Besucherzonen

Die bestehenden Besuchsregelungen gelten weiterhin. Der Zugang erfolgt nur in die Besucherzonen unter Anweisung unsere Mitarbeiter/innen. Ein Zugang über den Garten ist weiterhin nicht gestattet.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, den gewünschten Besuchstermin mind. 1 Tag vorher nur mit der Verwaltung unter den Öffnungszeiten abzustimmen. Am Wochenende sind Spontanbesuche nicht möglich.

Bitte beachten Sie unsere Besuchszeiten, von Montag bis Sonntag in den Zeiten von 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr und von 14.15 Uhr bis 15.30 Uhr. 

Es dient auch zum Schutz für Sie und für die Bewohner und zur Nachvollziehung, wenn ein Fall auftreten sollte.

Den weiteren Anforderungen der Einrichtung ist Folge zu leisten.


Mit freundlichen Grüßen
Eva Weithmann
Einrichtungsleitung