Vollstationäre Pflege

Reicht die ambulante oder teilstationäre Pflege nicht mehr aus, so hat der Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse übernimmt nicht die gesamten Heimkosten, sondern nur den sog. „pflegebedingten Aufwand“, abhängig von der zuerkannten Pflegestufe. Die allgemeinen Pflegeleistungen umfassen die sog. „Grundpflege“, die hauswirtschaftliche Versorgung, die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.