Nach §87b SGB XI
Im Zuge der Pflegereform im Juli 2008 wurde vom Gesetzgeber für stationäre Pflegeeinrichtungen wie das AWO Seniorenzentrum “Donautal” die Möglichkeit geschaffen, zusätzliches Personal für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zu beantragen. Diese zusätzlichen Betreuungskräfte werden zu 100% von den Pflegekassen finanziert, so dass den Bewohnerinnen und Bewohnern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dieses zusätzliche Betreuungsangebot kann von „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ in Anspruch genommen werden. Zu diesem Personenkreis gehören Menschen mit einer mittelschweren oder schweren Demenz, aber auch andere Personengruppen wie psychisch oder geistig Behinderte. Ob eine Person die Voraussetzungen der eingeschränkten Alltagskompetenz erfüllt, beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.



